Die Yesil Moschee in Möllen wurde am 17.02.2024 Ziel eines Angriffs, bei dem es sich um Sachbeschädigung handelt. Quelle: https://www.ditib-ads.de/Assets/document/upload/dd26304a-1bcf-4a5b-a8ac-da8097d5a258Moscheeubergriffe-das%20Jahr%202024.pdf
Am 08.11.2024 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Göttingen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Am 09.10.2024 wurde die DITIB Zentralmoschee in Saarbrücken Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. In der Bundestagsdrucksache 20/14989 wurde der Fall unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898 DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd
Die Abou Bakr Moschee in Bergisch Gladbach wurde am Abend des 01.04.2025 mit Fäkalien beschmiert. Auf der Außenwand der Moschee hinterließen Unbekannte den Schriftzug „Jesus“. Die Polizei ermittelt. Quelle: Unbekannte beschmieren Außenwand einer Moschee mit Kot – IslamiQ
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 01.11.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Friedrichshafen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
In Steinfurt wurde eine Moschee laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 am 22.05.2024 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898