Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) kam es am 26.03.2022 in Castrop-Rauxel zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert, konnte jedoch keinem Phänomenbereich zugeordnet werden. Quelle: Drucksache 20/1939 (petrapau.de)
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/5771) kam es am 03.10.2022 in Offenburg zu einem islamfeindlichen Angriff auf die DITIB Zentralmoschee. Die Tat wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet und unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert. Die unbekannten Täter:innen hinterließen die Nachricht „Das schlimmste Virus heißt Islam – Heute Taqiyya morgen Scharia“. Quelle: Drucksache 20/5771 https://www.islamiq.de/2022/10/04/
Am 04.05.2023 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/8016 in Aachen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert, konnte jedoch keinem Phänomenbereich zugeordnet werden. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/080/2008016.pdf
Am 30.05.2023 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/9262 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Offenbach. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262
Laut Bundestagsdrucksache 19/19328 kam es am 25.08.2019 in Gießen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 29.02.2020 kam es zu einer Sachbeschädigung an der IGMG Moschee in Darmstadt. Unbekannte Täter schlugen ein Fenster der Moschee ein. Es entstand ein Sachschaden. Quelle: IGMG