Laut Bundestagsdrucksache 19/987 kam es am 28.11.2017 in Dortmund zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „links“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/987 kam es am 21.10.2017 in Zwickau zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 19.07.2019 wurde die Moschee des Islamischen-Kulturzentrums Münster (IKZ) Ziel eines mutmaßlich islamfeindlichen Angriffs. Eine unbekannte Person verteilte Ausgaben des Korans in dem Waschraum. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Der Vorfall wird bei der Polizei als „gemeinschädliche Sachbeschädigung“ gewertet. Ein ähnlicher Angriff ereignete sich am 03.07.2019 in Schleswig. Quelle

Am 15. Juli 2019 wurde die Moscheegemeinde der DITIB in Köln-Chorweiler von unbekannten Tätern angegriffen. Auf den Überwachungskameras ist zu erkennen, wie drei Personen in der Nacht in die Moschee einbrechen und den Eingangsbereich sowie das Büro verwüsten. Das Geld in der Spendenkiste der Moschee nahmen die Täter mit. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist das Tatmotiv noch unklar. Ermittelt wird in alle Richtungen. Quelle

Am 11.07.2019 kam es in Bad Homburg in der Ulu Moschee (DITIB) zu einem Angriff. Das Büro der Einrichtung wurde verwüstet, die Aktenordner wurden zerstört und im Raum verteilt. Quelle: DITIB
Laut Bundestagsdrucksache 18/12535 kam es am 12.02.2017 in Konstanz zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstige“ zugeordnet.