In Flensburg kam es am 08.04.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einem Moscheeangriff in Flensburg. Die Tat wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 21/2705
In Boxberg kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 am 17.04.2025 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Die Tat wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 21/2705
Am 15.02.2024 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat, bei dem eine Moschee in Hockenheim zum Ziel wurde. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
Folgend auf den Brandanschlag am 30.05.2023 wurde die Ayasofya Moschee (IGMG) in Hannover am 26.07.2023 erneut angegriffen. Diesmal erhielt die Gemeinde einen Drohbrief mit einem Hakenkreuz, welche mit „NSU 2.0“ signiert wurde. „Euer Imbiss ist nur der Anfang. Wir kommen wieder“, heißt es in dem Brief. Die Ermittlungen wurden aufgenommen. Der Polizei zufolge fehle jede Spur zu den Tätern. In der Bundestagsdrucksache 20/9262 wurde der Fall unter der Kategorie „Verleumdung § 187 StGB“ festgehalten und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Nach Brandanschlag – Moschee erhält Drohbrief mit NSU 2.0 ...
Die DITIB-Moschee in Göttingen erhielt am 18.05.2023 einen islamfeindlichen Drohbrief mit dem Absender „NSU 2.0“ und dem Text „Kill all Islam“ und „Der Deutsche wird es euch Türken noch richtig zeigen“, sowie einem Hakenkreuz. Die Oberbürgermeisterin Göttingens Petra Broistedt (SPD) soll ihre Solidarität mit der betroffenen Moschee verkündet haben. Die Polizei wurde benachrichtigt und die Ermittlungen wurden aufgenommen. Quellen: https://www.islamiq.de/2023/05/25/kill-all-islam-moschee-erhaelt-erneut-einen-islamfeindlichen-drohbrief/ „NSU 2.0“: Islamische Gemeinde wird erneut bedroht | NDR.de – Nachrichten – Niedersachsen – Studio Braunschweig
Am 19.09.2023 kam es in Bremen laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)