Am 07.09.2017 wurde vor der Fatih Moschee in Helmstedt ein Schweinekopf mit einem daraufgezeichneten Hakenkreuz gefunden. Die Polizei konnte drei Tatverdächtige, Männer im Alter von 30 Jahren, ermitteln. Die Männer legten Anfang September den Schweinekopf mit Nazi-Symbolen vor der DITIB Moschee ab. Den Männern wurde Volksverhetzung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Beleidigung von Religionsgemeinschaften vorgeworfen. Bei den Vernehmungen der Beschuldigten wurden schließlich die Tathandlungen teilweise ausführlich beschrieben. Der Haupttäter war bei der Polizei bereits wegen Eigentums-, Raub- und Drogendelikten sowie wegen Körperverletzung bekannt. Quelle
In der Nacht auf den 23.04.2017 wurde an der künftigen Lüchower Moschee ein Schweinekopf, auf dessen Stirn ein Hakenkreuz gemalt war, hinterlassen. Der Schweinekopf war an der Außenwand des künftigen Gebetsraumes angebracht. Der Staatsschutz ermittelte wegen Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Auf die Frage, ob die Polizei von einer islamfeindlichen Motivation ausgehe, antwortete die Pressestelle, dass erst die Ergebnisse des Staatsschutzes vorliegen müssen, um genauere Angaben zur Motivation geben zu können. Quelle
In der Nacht vom 04. auf den 05.01.2017 kam es zu einem vermutlich rechtsmotivierten Angriff auf die Al-Sahaba Moschee in Lüneburg. Eines der Moscheefenster wurde zertrümmert. Außerdem wurde rote Farbe vor der Moschee ausgekippt. Die Höhe des Sachschadens war nicht bekannt. Die Al-Sahaba Moschee war in den letzten Jahren wiederholt Ziel derartiger Angriffe. Quelle
In der Nacht zum Freitag, 14.06.2016, wurde die Moschee der Islamischen Gemeinschaft der Bosniaken „Saraj-Bosna“ in Osnabrück Ziel eines Angriffes. Dabei wurden die Scheiben der Moschee eingeschlagen und die Fassaden mit beleidigenden Schriftzügen beschmiert. Die Polizei konnte einen Tatverdächtigen ermitteln. Dieser hatte seine Initialen auf der Fassade hinterlassen. Dieser habe, so erklärte die Polizei, eine psychische Erkrankung und sei bereits in Behandlung. Daher gehe die Polizei auch nicht von einer rechtsmotivierten Tat „im eigentlichen Sinne“ aus. Quelle