Die Albukhary Moschee des Islamischen Vereins Konz e. V. wurde am 31.07.2016 Ziel eines Angriffs. Gegen 23.05 Uhr wurde die in der Konzer Brunostraße bestehende Moschee von Unbekannten mit Steinen attackiert. Es kam zu einem Sachschaden in Höhe von ca. 1000 Euro, da Fenster, Fassade und Türen beschädigt wurden. Ein islamfeindlicher Hintergrund wurde nicht ausgeschlossen. Die Ermittlungen übernahm deshalb das Kommissariat für politisch motivierte Kriminalität des Polizeipräsidiums Trier. Quelle
Laut Bundestagdrucksache 18/10322 kam es am 23.07.2016 in Baar-Ebenhausen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/10322 kam es am 15.07.2016 in Salzgitter zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
In der Nacht zum Freitag, 14.06.2016, wurde die Moschee der Islamischen Gemeinschaft der Bosniaken „Saraj-Bosna“ in Osnabrück Ziel eines Angriffes. Dabei wurden die Scheiben der Moschee eingeschlagen und die Fassaden mit beleidigenden Schriftzügen beschmiert. Die Polizei konnte einen Tatverdächtigen ermitteln. Dieser hatte seine Initialen auf der Fassade hinterlassen. Dieser habe, so erklärte die Polizei, eine psychische Erkrankung und sei bereits in Behandlung. Daher gehe die Polizei auch nicht von einer rechtsmotivierten Tat „im eigentlichen Sinne“ aus. Quelle
Laut Bundestagdrucksache 18/9310 kam es am 12.05.2016 in Reutlingen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/9310 kam es am 07.05.2016 in Essen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.