Laut Bundestagsdrucksache 18/10322 kam es am 05.09.2016 in Eberswalde zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „.Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/10322 kam es am 04.09.2016 in Zwickau zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/10322 kam es am 24.08.2016 in Hoya zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/9310 kam es am 26.06.2016 in Ludwigshafen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/10322 kam es am 01.07.2016 in Lahr/Schwarzwald zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet.
Am 02.07.2016 kam es zu einem Brandanschlag auf die Bochumer Moschee. Der Anschlag ereignete sich in der Nacht von Samstag auf Sonntag zwischen 23.00 und 00.30 Uhr. Der Staatsschutz übernahm die Ermittlungen, da einen rassistischen Hintergrund nicht ausgeschlossen wurde. Im weiteren Verlauf der Ermittlungen wurde ein Tatverdächtiger gefasst. Bei dem Brandstifter handelte es sich um einen 58-jährigen Mann. Dieser habe gegen 23.30 Uhr Toilettenpapier in das auf Kippe stehende Küchenfenster gestopft und es angezündet. Das Feuer erlosch von selbst und richtete kleinere Schäden an. Das Amtsgericht verurteilte den Täter zu ...