Laut Bundestagsdrucksache 18/11128 kam es am 23.10.2016 in Lahr zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/11128 kam es am 18.10.2016 in Bruchhausen-Vilsen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/11128 kam es am 12.10.2016 in Bayreuth zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 17.11.2016 wurde die Ulu Moschee in Stade-Bützfleth Ziel von Farbattacken. Außerdem wurde auf sie geschossen. Laut Polizeibericht gelangten Unbekannte in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag zwischen 03.00 Uhr und 08.00 Uhr im Obstmarschweg auf das Grundstück der Moschee. Das Gebäude wurde mit Farben und politischen Parolen beschmiert. Zudem gingen die Scheiben des Jugendtreffs durch Schüsse zu Bruch. Der Gesamtschaden wird auf mehrere hundert Euro geschätzt. Die Polizei nahm die Ermittlungen auf. Quelle
Laut Bundestagdrucksache 18/11128 kam es am 09.10.2016 in Herten zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/11128 kam es am 05.10.2016 in Dresden zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.