Laut Bundestagdrucksache 19/148 kam es am 29.09.2017 in Kiel zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „ausländisch I.“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 19/148 kam es am 22.09.2017 in Dresden zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 19/148 kam es am 18.09.2017 in Soltau zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 07.02.2018 kam es in Köln zu einem Moscheeangriff. Die DITIB Zentralmoschee in Köln wurde mit Hilfe eines Lichtprojektors mit PKK Slogans angestrahlt. Quelle
Am 05.02.2018 wurde die Türkisch-Islamische Gemeinde zu Halle (Saale) e.V. (DITIB) beschmiert. An die Außenfassade der Moschee wurden politische Parolen gesprüht. Quelle
Am 02.02.2018 kam es in Halle-Neustadt zu einem Moscheeangriff. Die Moschee „Islamisches Kulturzentrum am Meeresbrunnen“ (ZMD) wurde von bisher unbekannten Tätern beschossen. Demnach befanden sich die Täter in einem benachbarten Hochhaus und schossen gegen die Wand des Moscheegebäudes. Die Polizei vermutet den Einsatz von Luftgewehr-Geschossen. Zur Tatzeit fand ein Kurs in der Moschee statt, ein 34-jähriger Besucher der Moschee wurde an seiner Hand verletzt. Dieser meldete den Vorfall der Polizei und erstattete Anzeige. Quelle