Laut Bundestagdrucksache 19/148 kam es am 05.04.2017 in Herne zu einer Islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „ausländische Ideologie“ zugeordnet.
Am 10.07.2017 wurde Moscheeeigentum einer Moschee in Neumünster seitens Unbekannten beschädigt. Die Festzelte der Gemeinde war auf einem Mietgelände errichtet worden, jedoch fand man diese beschädigt und mit Hakenkreuzen beschmiert wieder. Zudem wurde der Sitz eines Mofas, das unmittelbar in der Nähe der Festzelte war, ein Hakenkreuz eingeschlitzt. Die Polizei habe den Fall registriert. Quelle: FAIR
Laut Bundestagdrucksache 18/12535 kam es am 09.02.2017 in Göttingen zu einer Islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 30a StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/10322 kam es am 12.08.2016 in Erfurt zu einer Islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 30.12.2018 wurde der Rohbau der Mevlana-Moschee in Duisburg (Islamrat/IGMG) Opfer einer Schmiererei. Dabei wurden u. a. beleidigende Schriftzüge und Davidsterne auf die Außenfassade gesprüht. Die Täter sind nicht bekannt. Quelle
Am 17.12.2018 wurde in der Nacht die Merkez-Moschee in Bielefeld (DITIB) angegriffen. Die Außenfassade wurde mit politischen Parolen wie u. a. mit „PKK“ beschmiert. Quelle