Eine Kölner Moschee wurde am 08.04.2025 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Unbekannte beschmierten die Fassade der Moschee mit beleidigenden Schriftzügen. Die Polizei ermittelt. Quelle: Betroffene Moscheegemeinde
Am 02.08.2024 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Köln. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Die Kölner Zentralmoschee erhielt am Freitag, den 24.01.2025 eine Bombendrohung per E-Mail, welche gegen 13:30 Uhr hätte stattfinden sollen. Die Polizei verstärkte daraufhin ihre Präsenz an der Moschee mit mehreren Streifenwagen, besonders während des Freitagsgebets. Geräumt wurde das Gebäude nicht. Der Staatschutz ermittelt die Hintergründe der Tat. Quelle: Polizei in Köln erhöht Präsenz: Bombendrohung gegen Moschee – Rundschau Online
Am 16.08.2023 kam es in Köln laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
Am 30.10.2023 kam es in Köln laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
In Köln kam es am 03.11.2023 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)