Am 08.08.2023 erhielt die Frankfurter Zentralmoschee der DITIB einen fünfseitigen Drohbrief mit Beleidigungen und Gewaltfantasien gegen Muslime. In der Bundestagsdrucksache 20/9262 wurde der Fall unter der Kategorie „Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens § 188 StGB“ registriert und unter dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ festgehalten. Quellen: Drucksache 20/9262 Moscheen in Hessen erhalten rassistische Drohbriefe – Gemeinden fordern mehr Schutz | hessenschau.de | Gesellschaft

Am 06.08.2020 erhielt die DITIB Moschee in Wahlen einen Drohbrief. Darin wurde der Moschee mit einem Brandanschlag gedroht. Neben der Bedrohung beinhaltete der Brief rassistische Beleidigungen. Der Brief war mit „NSE 2020“ unterzeichnet. Zwei Familien in Fürth sowie die DITIB Fatih Moschee in Fürth erhielten Schreiben mit einem identischen Inhalt. Quelle

Am 06.08.2020 erhielt die DITIB Fatih Moschee in Fürth einen Drohbrief. Darin wurde der Moschee mit einem Brandanschlag gedroht. Neben der Bedrohung enthielt der Brief rassistische Beleidigungen. Der Brief war mit „NSE 2020“ unterzeichnet. Zwei Familien in Fürth sowie eine weitere DITIB Moschee in Wahlen erhielten Schreiben mit einem identischem Inhalt. Quelle

Am 29.02.2020 kam es zu einer Sachbeschädigung an der IGMG Moschee in Darmstadt. Unbekannte Täter schlugen ein Fenster der Moschee ein. Es entstand ein Sachschaden. Quelle: IGMG

Am 27.02.2020 erhielt die DITIB Moschee in Hanau einen Brief mit beleidigenden und islamfeindlichen Inhalten. In dem Brief wird Bezug auf den rechtsterroristischen Anschlag in Hanau vom 19.02.2020 genommen. Der Verfasser zeigt sich erfreut über den Anschlag und verhöhnt die Opfer.
Am 25.08.2019 randalierten 4 Mädchen zwischen 8 und 15 Jahre in der Zentralmoschee Gießen. Sie schmissen einen Koran und eine türkische Flagge in die Mülltonne. Sie beschädigten das Soundsystem der Moschee, beschmierten die Tür mit islamfeindlichen Schriftzügen, demolierten Gebetsketten und verteilten die Perlen in dem Gebetsraum. Die Überwachungskamera zeichnete diesen Angriff auf. Die Polizei wurde verständigt. In der Bundestagsdrucksache 19/19328 wurde der Fall unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: ADS-DITIB