
Am 22.07.2019 musste die DITIB-Yavuz-Sultan-Moschee in Mannheim aufgrund einer Bombendrohung evakuiert werden. Die Vorsitzenden der Moschee erhielten gegen 11 Uhr eine E-Mail, worin von einer Explosion gegen 16:30 Uhr die Rede ist. Die Polizei räumte daraufhin das Moscheegebäude und sperrte die umliegenden Straßen ab. Derzeit wird die Moschee nach Sprengstoff durchsucht. Die Durchsuchung der Polizei soll voraussichtlich bis 17 Uhr andauern. In der Bundestagsdrucksache 19/15647 wurde der Fall unter der Kategorie „ Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: DITIB

Am 22.07.2019 ist beim Vorstand der DITIB-Moschee in Mainz eine E-Mail mit einer Bombendrohung eingegangen. Die Polizei sperrte daraufhin umgehend das Gebiet um die Moschee herum ab und evakuierte das Moscheegebäude. Die Polizei durchsucht derzeit das Gebäude nach Sprengstoffen. In der Bundestagsdrucksache 19/15647 wurde der Fall unter der Kategorie „ Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: DITIB

Am 22.07.2019 ist in die Zentrale der DITIB erneut eine Bombendrohung per E-Mail eingegangen. In der E-Mail hieß es, dass am 22.07.2019 gegen 16:45 Uhr vor dem Eingang der Ditib-Zentralmoschee in Duisburg eine Bombe explodieren wird. Die DITIB-Zentrale alarmierte daraufhin umgehend die Polizei. Die Polizei ließ die Ditib-Zentralmoschee in Duisburg räumen und sperrte die Bereiche um die Moschee herum ab. Zur Zeit laufen die Durchsuchungen nach Sprengstoff. In der Bundestagsdrucksache 19/15647 wurde der Fall unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: DITIB Update 18.10.2019 Die Generalanwaltschaft München hat ...
Laut Bundestagsdrucksache 19/987 kam es am 20.09.2017 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gefährliche Körperverletzung§ 224 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/148 kam es am 31.05.2017 in Ibbenbüren zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/13330 kam es am 07.04.2017 in Buchloe zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Urkundenfälschung § 267 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262