Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) kam es am 22.09.2022 in Göttingen zu einem Angriff auf eine DITIB Moschee. Der Fall wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet und unter der Kategorie “Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB” registriert. Quelle: Drucksache 20/4618
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/5771) kam es in Göttingen am 09.11.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/5771
Laut Bundestagdrucksache 18/12535 kam es am 09.02.2017 in Göttingen zu einer Islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 30a StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet.
Am 13.01.2016 wurde an die Außentür die zur DITIB gehörende Moschee im Königsstieg, Göttingen, ein in Folie verpacktes Schnitzel angebracht. Die Tat wurde als Volksverhetzung eingeordnet. Die Polizei konnte zwei Tatverdächtige ermitteln. Quelle