Am 08.11.2024 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Göttingen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Die Al-Taqwa Moschee in Göttingen erhielt am 11.09.2024 einen Brief mit rechtsextremistischem Inhalt (u.a. Hakenkreuze). Der Staatschutz ermittelt wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a StGB. Quelle: Presseportal
Am 10.09.2024 erhielt die Al-Iman Moschee in Göttingen einen Hassbrief mit rechtsextremen Inhalten. Der Staatsschutz geht in diesem Fall von Volksverhetzung aus. Es wird nun gegen Unbekannt ermittelt. Quelle: POL-GÖ: (350/2024) Hassbrief und wirre Schreiben an Moscheen – Polizei ermittelt … | Presseportal
Am 12.09.2024 erhielt die DITIB Moschee in Göttingen einen Brief mit rechtsextremen Inhalten (u.a. Hakenkreuze). Es handelt sich hier laut Polizei um einen bekannten Täter, der schon mehrmals Briefe dieser Art geschrieben haben soll. Der Staatsschutz ermittelt nun wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a StGB. Quelle: Presseportal
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) kam es am 22.09.2022 in Göttingen zu einem Angriff auf eine DITIB Moschee. Der Fall wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet und unter der Kategorie “Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB” registriert. Quelle: Drucksache 20/4618
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/5771) kam es in Göttingen am 09.11.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/5771