Am 16.09.2024 erhielt die Frankfurter Falah Moschee einen Schreiben mit volksverhetzendem Inhalt. Der Staatsschutz ermittelt. In der Bundestagsdrucksache 20/14898 wurde der Fall unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ und dem Phänomenbereich Rechts registriert. Quelle: POL-F: 240917 – 0912 Frankfurt – Ginnheim: Zettel mit volksverhetzendem Inhalt an … | Presseportal
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