Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 kam es am 24.01.2025 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee in Gelsenkirchen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf

Symbolbild Eine Moschee in Gelsenkirchen-Neustadt wurde am Abend des 11.05.2025 Opfer eines Einbruchdiebstahls. Ein bislang unbekannter Täter drang gegen 19 Uhr in das Moscheegebäude und brach eine Kasse auf, woraus er dann Spendengelder entnahm und sobald verschwand. Ein Moscheeangehöriger meldete den Vorfall der Polizei, woraufhin eine Strafanzeige aufgenommen wurde. Die Ermittlungen der Polizei Gelsenkirchen laufen. Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117715/6027524
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 08.05.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Gelsenkirchen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Am 16.07.2024 wurde in die Tugra Moschee in Gelsenkirchen eingebrochen. Ein unbekannter Mann brach in die Moschee ein und entwendete einen neuen Fernseher aus dem Nebenraum. Anhand eines Zeugenhinweises konnte ein 27-jähriger Täter identifiziert werden. Quelle: POL-GE: Rücknahme einer Öffentlichkeitsfahndung | Presseportal
Am 08.05.2024 wurde eine Moschee in Gelsenkirchen Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. In der Bundestagsdrucksache 20/12498 wurde der Fall unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/12498 (bundestag.de)
Laut Bundestagsdrucksache 18/7498 kam es am 21.11.2015 in Gelsenkirchen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfungen von Religionsgemeinschaften“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet.