In Nürnberg kam es am 14.07.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Es gibt einen Tatverdächtigen. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
In Bramsche kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 am 24.03.2025 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Die Tat wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 21/2705
In Flensburg kam es am 08.04.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einem Moscheeangriff in Flensburg. Die Tat wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 21/2705
In Immenstadt kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 am 07.05.2025 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Die Tat wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 21/2705
Die Moschee des Bremer Kultur- und Bildungszentrums der ATIB wurde am 17.09.2025 erneut angegriffen. Angaben der Gemeinde zufolge wurde diesmal die Restmülltonne kurz vor dem Nachtgebet angezündet. Der Staatsschutz ermittelt. Quelle: Angaben der Gemeinde liegen #Brandeilig vor.
Am 11.09.2025 wurde die Moschee des Bremer Kultur- und Bildungszentrums der ATIB erneut Ziel eines Angriffs. Angaben der Gemeinde zufolge wurde die Papiermülltonne angezündet. Dies fand kurz vor dem Nachtgebet statt. Der Staatsschutz ermittelt. Quelle: Angaben der Gemeinde liegen #Brandeilig vor.