In Bramsche kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 am 24.03.2025 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Die Tat wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 21/2705
In Flensburg kam es am 08.04.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einem Moscheeangriff in Flensburg. Die Tat wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 21/2705
In Immenstadt kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 am 07.05.2025 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Die Tat wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 21/2705
Die Moschee des Bremer Kultur- und Bildungszentrums der ATIB wurde am 17.09.2025 erneut angegriffen. Angaben der Gemeinde zufolge wurde diesmal die Restmülltonne kurz vor dem Nachtgebet angezündet. Der Staatsschutz ermittelt. Quelle: Angaben der Gemeinde liegen #Brandeilig vor.
Am 11.09.2025 wurde die Moschee des Bremer Kultur- und Bildungszentrums der ATIB erneut Ziel eines Angriffs. Angaben der Gemeinde zufolge wurde die Papiermülltonne angezündet. Dies fand kurz vor dem Nachtgebet statt. Der Staatsschutz ermittelt. Quelle: Angaben der Gemeinde liegen #Brandeilig vor.
Die Abou Bakr Moschee in Bergisch Gladbach wurde am Abend des 01.04.2025 mit Fäkalien beschmiert. Auf der Außenwand der Moschee hinterließen Unbekannte den Schriftzug „Jesus“. Die Polizei ermittelt. Quelle: Unbekannte beschmieren Außenwand einer Moschee mit Kot – IslamiQ