Laut Bundestagsdrucksache 19/19328 kam es am 10.09.2019 in Espelkamp zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/19328 kam es am 29.08.2019 in Schleswig zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „religiöse Identität“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/19328 kam es am 25.08.2019 in Gießen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/19328 kam es am 10.08.2019 in Solingen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/19328 kam es am 22.07.2018 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 24.05.2020 veröffentlichte die NPD Goslar auf ihrer Facebookseite ein Foto der IGMG Goslar Moschee bzgl. des Freitagsgebets. In dem Kommentaren zu dem Post äußerten sich diverse Nutzer beleidigend und islamfeindlich gegenüber der Moschee. In einem der Kommentare wurde mit „gleich Raketenwerfer draufhalten“ gedroht. Die Gemeinde hat eine Anzeige wegen Volksverhetzung, Bedrohung und Beleidigung erstattet. Die Polizei ermittelt. Quelle: FAIR