Laut Bundestagdrucksache 18/4776 kam es am 19.01.2015 in Kempten (Allgäu) am Rhein zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet.
Am 04.10.2014 wurde die Mevlana Gemeinde in Delmenhorst (Islamrat/IGMG/Schura) Ziel einer Islamfeindlichen Tat. In der Nacht zu Samstag wurde ein abgetrennter Wildschweinkopf vor der Mevlana Moschee abgelegt. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 19/8854 kam es am 27.11.2018 in Barnstorf zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Gemeinde/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/2315 kam es am 03.01.2018 in Dresden zu einer islamfeindlichen Straftatauf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/12535 kam es am 20.01.2017 in Lahr zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/11128 kam es am 27.10.2016 in Essen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstige“ zugeordnet.