Laut Bundestagsdrucksache 19/12981 kam es am 10.02.2019 in Thannhausen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 17.10.2014 kam es zu einer Sachbeschädigung an dem Türkisch Islamischen Kulturverein (DITIB) in Oberschroffen/Altötting. Unbekannte beschmierten eine der Wände des Moscheegebäudes mit Hakenkreuzen und einem rechtsradikalen Schriftzug. Quelle
Am 28.09.2015 wurde die IGMG-Moschee in Erding beschmiert. Quelle: Fair
Am 08.02.2017 wurden zum wiederholten Mal die Hinweisschilder der DITIB-Moschee in Memmingen mit Hakenkreuzen besprüht. Bereits im Jahr 2016 gab es ähnliche Vorfälle in Hinblick auf die Moschee. So wurden am 15.04.2016 und am 21.04.2016 ebenfalls Hakenkreuze auf die Hinweisschildern angebracht. Quelle

Am 15.09.2019 brachten Unbekannte auf die Hausnummern der IGMG-Hicret-Moschee in Moosburg einen Aufkleber der rechtsextremen „Identitären Bewegung“ an. Auf dem Sticker steht: „UNSER LAND UNSERE WERTE – IDENTITÄRE BEWEGUNG“. Die Gemeinde hat daraufhin die Polizei verständigt.
Laut Bundestagsdrucksache 19/148 kam es am 19.08.2017 in Burglengenfeld zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Versuch der Beteiligung § 30 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.