Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 09.07.2015 in Welzheim zu einer islamfeindlichen Straftat auf die Bilal-i Habesi Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Schmiererei: Hakenkreuz“ zu Straftaten registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 03.07.2015 in Stuttgart zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/5685 kam es am 20.05.2015 in Stuttgart zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/8854 kam es am 22.12.2018 in Stuttgart zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/8854 kam es am 14.12.2018 in Wangen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie Sachbeschädigung registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/8854 kam es am 30.12.2018 in Offenburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.