
Am 09.07.2019 wurde eine Flagge vor der DITIB-Moschee in Karlsruhe in Brand gesetzt. In der Nacht zum Dienstag beschädigten Unbekannte zunächst den Flaggenmast. Anschließend zogen sie die DITIB-Fahne ab und zündeten sie an. Die anderen Fahnen wurden nicht beschädigt. Laut Medienberichten entstand ein Sachschaden von mehreren Hundert Euro. Die Polizei ermittelt wegen Sachbeschädigung. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 19/10570 kam es am 31.03.2019 in Balingen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/10570 kam es am 22.03.2019 in Backnang zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/10570 kam es am 16.02.2019 in Kehl zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und keinem Phänomenbereich zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/10570 kam es am 01.02.2019 in Leinfelden-Echterdingen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Hausfriedensbruch § 123 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/10570 kam es am 10.01.2019 in Baden-Baden zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.