Am 05.10.2023 erhielt die Al Salam Moschee in Celle einen Hassbrief mit islamfeindlichem und rassistischem Inhalt. Der Vorstand der Moschee wurde namentlich in dem Brief genannt. Der Vorsitzende vermutet, dass der Brief in Bezug zur Veranstaltung des Moscheevereins zum Tag der offenen Moschee am 03.10.2023 geschrieben wurde. Der Täter wurde ermittelt und das Ermittlungsverfahren wurde daraufhin eingestellt. In der Bundestagsdrucksache 20/11292 wurde der Fall unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
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