Am 31.12.2019 wurde die Al Rahman Moschee in Wesel Ziel eines Angriffs. Unbekannte Täter schlugen die Fenster der Moschee ein. Die Polizei wurde gegen 11 Uhr benachrichtigt. Die Mitglieder der Moschee hielten dies zunächst für einen versuchten Einbruch. Dıe Polizei entdeckte jedoch auf dem Garagendach im Innenhof der Moschee Lappen, Glasflaschen, einen Flaschenhals und ein Feuerzeug. Daher geht sie von einer versuchten Brandstiftung aus. Der Staatsschutz hat die Ermittlung übernommen. Quelle
Am 20.12.2019 erhielt die Muradiye Moschee (DITIB) in Berlin einen Brief mit beleidigenden Inhalten. Unter anderem hieß es in dem Schreiben: „Baut schön weiter eure Moscheen, so haben wir mal Platz genug für unsere Schweine“. Zudem war ein Schwein abgebildet. Der Brief wurde Unterzeichnet mit „PEG – Prinz Eugen Gruppe“. Ein weiterer Brief mıt denselben beleidigenden Inhalten wurde einige Tage später der DITIB Muradiye Moschee in Duisburg geschickt.
Am 23.12.2019 erhielt die Muradiye Moschee (DITIB) in Duisburg einen Brief mit beleidigenden Inhalten. Unter anderem hieß es in dem Schreiben: „Baut schön weiter eure Moscheen, so haben wir mal Platz genug für unsere Schweine“. Zudem war ein Schwein abgebildet. Der Brief wurde Unterzeichnet mit „PEG – Prinz Eugen Gruppe“. Die Moscheegemeinde hat daraufhin die Polizei alarmiert, die die Ermittlungen aufnahm. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 19/15647 kam es am 13.09.2019 in Leipzig zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/15647 kam es am 10.09.2019 in Cottbus zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/15647 kam es am 30.08.2019 in Glauchau zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.