Am 05.12.2021 brachte ein unbekannter Täter einen Schweinekopf an das Eingangstor der Eving Selimiye Moschee in Dortmund an. Nach der Tat machte er ein Selfie von sich und dem Schweinekopf, wie auf Kameraaufnahmen zu sehen ist. Der Täter platzierte den Schweinekopf gegen 3.30 Uhr am Zaun vor der Moschee. Danach entfernte er sich in Richtung Deutsche Straße. Inzwischen hat der Staatsschutz die Ermittlungen aufgenommen. Es wird wegen des Verdachts der Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen (§166 StGB) ermittelt.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf