Am 01.03.2020 wurde eine Moschee in Schwerin Ziel eines Angriffs. Unbekannte Täter beschmierten die Außenfassade der Moschee mit gelber Farbe. Dabei wurden fünf Mal „AfD“ und die Zahl „61“ auf die Fassade gesprüht. Der Sachschaden wird auf einen dreistelligen Betrag geschätzt. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf