Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) kam es am 26.03.2022 in Castrop-Rauxel zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert, konnte jedoch keinem Phänomenbereich zugeordnet werden. Quelle: Drucksache 20/1939 (petrapau.de)
Die DITIB Moschee in Hürth erhielt am 23.03.2022 einen Drohbrief mit islamfeindlichem Inhalt. Quelle: https://www.ditib-ads.de/
In Kassel kam es am 19.05.2022 laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/2989) zu einem islamfeindlichen Angriff auf die Hoca Ahmet Yesevi Moschee (ATIB). Die Moschee wurde von Unbekannten mit schwarzer Farbe und Steinen beworfen. Der Vorfall wurde der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ und dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/2989 https://www.islamiq.de/2022/05/21/
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) kam es am 25.05.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Wuppertal. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verstoß gegen Versammlungsgesetz (VersG)“ registriert und dem Phänomenbereich „Links“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/4618
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/2989) kam es am 25.06.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Sulzbach. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/2989

Am 22.11.2022 wurde die Mevlana Moschee (ATIB) in Frankfurt am Main Ziel eines Angriffs. Unbekannte bewarfen die Moschee mit Farbbeuteln in den Farben Grün, Gelb und Rot. Quelle: https://www.islamiq.de/2022/11/23/moschee-mit-farbbeutel-beworfen-und-beschaedigt/