In Berlin kam es laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) am 28.02.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/1939 (petrapau.de)
In Schwerte ereignete sich am 03.03.2022 ein islamfeindlicher Angriff vor einer Moschee, bei dem ein 77-Jähriger schwer verletzt wurde. Der Täter schlug dem älteren Mann mit einem Stein auf den Hinterkopf, so dass der Mann zu Boden ging. Daraufhin schlug der Mann mehrmals auf das Gesicht des Opfers. Der 32-jährige Angreifer, der mit zwei offenen Haftbefehlen gesucht wurde, konnte kurz danach von der Polizei gefasst werden. Quelle: Moscheebesucher brutal angegriffen und schwer verletzt – IslamiQ
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) kam es am 26.03.2022 in Castrop-Rauxel zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert, konnte jedoch keinem Phänomenbereich zugeordnet werden. Quelle: Drucksache 20/1939 (petrapau.de)
Die DITIB Moschee in Hürth erhielt am 23.03.2022 einen Drohbrief mit islamfeindlichem Inhalt. Quelle: https://www.ditib-ads.de/
In Kassel kam es am 19.05.2022 laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/2989) zu einem islamfeindlichen Angriff auf die Hoca Ahmet Yesevi Moschee (ATIB). Die Moschee wurde von Unbekannten mit schwarzer Farbe und Steinen beworfen. Der Vorfall wurde der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ und dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/2989 https://www.islamiq.de/2022/05/21/
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) kam es am 25.05.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Wuppertal. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verstoß gegen Versammlungsgesetz (VersG)“ registriert und dem Phänomenbereich „Links“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/4618