Ein unbekannter Täter brach am Morgen des 23.06.2025 in die DITIB Moschee in Sigmaringen ein und entwendete dort Spendengelder. Der Täter entfernte einen Tresor aus der Wand und nahm diesen samt einer freistehenden Kasse in das Untergeschoss und öffnete ihn gewaltsam. Die Summe des entwendeten Geldes ist bislang nicht bekannt. Die Polizei ermittelt. Quelle: https://www.schwaebische.de/regional/sigmaringen/bad-saulgau/dieb-wird-in-moschee-fuendig-3698028
Die Yesil Moschee in Möllen wurde am 17.02.2024 Ziel eines Angriffs, bei dem es sich um Sachbeschädigung handelt. Quelle: https://www.ditib-ads.de/Assets/document/upload/dd26304a-1bcf-4a5b-a8ac-da8097d5a258Moscheeubergriffe-das%20Jahr%202024.pdf
Eine Kölner Moschee wurde am 08.04.2025 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Unbekannte beschmierten die Fassade der Moschee mit beleidigenden Schriftzügen. Die Polizei ermittelt. Quelle: Betroffene Moscheegemeinde
Die Abou Bakr Moschee in Bergisch Gladbach wurde am Abend des 01.04.2025 mit Fäkalien beschmiert. Auf der Außenwand der Moschee hinterließen Unbekannte den Schriftzug „Jesus“. Die Polizei ermittelt. Quelle: Unbekannte beschmieren Außenwand einer Moschee mit Kot – IslamiQ
In Wilhelmshaven haben Unbekannte am 31.01.2025 mehrere Gebäude mit politischen Parolen beschmiert, darunter auch die Fatih Moschee (DITIB). Der Staatschutz ermittelt. Quelle:https://newsflash24.de/blaulicht/niedersachsen/staatsschutz-ermittelt-in-wilhelmshaven/
Die Yunus Emre Moschee in Neunkirchen wurde am 19.04.2024 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde in der Bundestagsdrucksache unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet. Gemeinschädliche Sachbeschädigung ist im deutschen Recht in § 304 StGB definiert. Es handelt sich um die rechtswidrige Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen, die dem öffentlichen Nutzen dienen oder zur Verschönerung öffentlicher Plätze beitragen. Dies umfasst unter anderem Denkmalpflege, Kunstwerke und Naturdenkmäler. Der Täter macht sich strafbar, wenn er das äußere Erscheinungsbild solcher Gegenstände unbefugt verletzt ...