Am 01.06.2023 erhielt die DITIB Zentralmoschee in Duisburg einen muslim- und türkenfeindlichen Drohbrief unterzeichnet vom Absender „NSU 2.0“. Quelle: https://www.ditib-ads.de/Links/PressannouncementDetail/202
Die Selimiye Moschee (DITIB) in Siegburg wurde am 06.10.2023 Ziel eines Angriffs in Form von Vandalismus. Es kam zu einer hohen Sachbeschädigung. Laut Überwachungskamera soll zu sehen sein, wie Unbekannte die Scheiben am Moscheeeingang mit Steinen einschlagen und anschließend Sticker mit dem Logo der rechtsradikalen Gruppierung LRG („Letzte Rettung Germania“) und der Aufschrift „Wer seine Heimat liebt soll zu uns kommen“ aufkleben. Zwei Tatverdächtige sollen sich daraufhin am Samstag, den 07.10.2023, der Bundespolizei am Berliner Hauptbahnhof gestellt haben. Der Staatsschutz hat jedoch weitere Ermittlungen aufgenommen, da einige Hinweise auf Bezüge ...
Am 22.09.2023 kam es in Darmstadt laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/9262 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262
Die Kanuni Sultan Süleyman Moschee in Wiesloch wurde am 14.08.2023 Ziel eines Angriffs. Unbekannte beschädigten ein Fenster der Moschee. Die Tatmotive sind bislang unbekannt. Die Kriminalpolizeidirektion Heidelberg hat die Ermittlungen aufgenommen. In der Bundestagsdrucksache 20/9262 wurde der Fall unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304“ und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ festgehalten. Quellen: Bundestagsdrucksache 20/9262 Unbekannte schlagen Fensterscheibe einer Moschee ein – IslamiQ
Am 10.08.2023 kam es in Osnabrück laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/9262 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262
Am 14.04.2023 kam es laut den Angaben der Bundestagsdrucksache 20/8016 in Münster zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und konnte dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet werden. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/080/2008016.pdf