In Bremen kam es am 18.08.2023 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/9262 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts “ festgehalten. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262
In Güstrow kam es am 26.08.2023 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/9262 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts “ festgehalten. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262
In Bad Tölz kam es am 18.08.2023 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/9262 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie “ festgehalten. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262
Am 01.09.2023 kam es in Wörth laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/9262 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262
Am 08.09.2023 kam es in Görlitz laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/9262 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und konnte dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet werden. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262
Am 24.11.2023 erhielt die Ali Paşa Moschee (DITIB) in Hamburg als 15. Moschee in Folge einen Umschlag mit islamfeindlichem Inhalt. Dieser enthielt verbrannte Koranseiten, Schweinefleisch und Fäkalien. Eine feindselige Nachricht des Absenders bezüglich des Koran war ebenfalls enthalten. Ermittlungen wurden aufgenommen. Quelle: Meldungen|| DITIB ADS (ditib-ads.de)