Am 08.04.2022 erhielt die DITIB Zentralmosche in Duisburg-Marxloh einen islamfeindlichen Droh- und Schmähbrief. Quelle: https://www.ditib-ads.de/Links/PressannouncementDetail/184 DITIB ADS – Bericht 2022
Am 14.04.2022 erhielt die Sultan-Ahmet-Moschee des Dachverbandes DITIB einen Drohbrief. Das Schreiben wurde mit Hakenkreuzen und dem Kürzel „NSU 2.0“ unterzeichnet. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen. In der Bundestagsdrucksache 20/2989 wurde der Fall der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/2989 „Wir machen eure Moschee kaputt“ – Dortmunder Gemeinde erhält Drohbrief mit Hakenkreuzen

Die Kölner DITIB Zentralmoschee erhielt im Mai einen beleidigenden Brief mit rassistischen und islamfeindlichen Inhalten. Quelle: DITIB ADS – Bericht 2022
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) kam es am 04.06.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Hamburg. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/4618
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) kam es am 24.06.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Köln. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/4618 (petrapau.de)
In Mannheim kam es am 30.06.2022 laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert. Einem Phänomenbereich konnte diese Tat jedoch nicht zugeordnet werden. Quelle: Drucksache 20/4618