Die Eyüp Sultan Bahce Moschee in Bremen erhielt am 19.09.2023 einen Drohbrief mit rassistischem Inhalt. „Ich hasse alle Ausländer und sprenge euch alle in die Luft. Dieses ist ernst zu nehmen“, hieß es in dem Brief. In der Bundestagsdrucksache 20/11292 wurde der Fall unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quellen: „Ich sprenge euch alle in die Luft!“ – Moschee erhält Drohbrief – IslamiQ Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
Ein unbekannter Mann hat am 28.03.2024 Menschen vor einer Moschee in Taunusstein beleidigt und bedroht. Die Polizei wurde gegen 19.45 benachrichtigt und der Mann wurde auch nach kurzer Zeit festgenommen. Es wurden keine Waffen oder waffenähnliche Gegenstände bei ihm gefunden. Die Polizei ermittelt nun wegen Bedrohung und Volksverhetzung. Quelle: Mann bedroht Menschen vor Moschee in Taunusstein (merkurist.de)
Am Sonntagvormittag kam es zu einem verbalen Angriff in der Koranschule der Hasan Basri Moschee in Berlin Kreuzberg. Gegen 10:45 Uhr soll eine unbekannte Frau während des Koranunterrichtes erschienen sein. Sie soll eine Lehrerin und ihre Klasse mit sieben Kindern bedroht und religionsfeindlich beschimpft haben. Daraufhin habe die Lehrerin die Frau zum Gehen aufgefordert und versucht, die Tür zu schließen, was die Unbekannte zu verhindern versucht haben soll. Bei dem Vorfall wurde niemand verletzt. Die Kinder und die Lehrerin sollen jedoch verängstigt gewesen sein. Nähere Informationen zu der Täterin sind ...
Am 06.02.2023 kam es laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/9262) im bayrischen Bretzfeld zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet und unter der Kategorie „Volksverhetzung“ registriert. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262
Laut Angaben der Bunderegierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) kam es am 22.03.2022 in Regensburg zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert, konnte jedoch keinem Phänomenbereich zugeordnet werden. Quelle: Drucksache 20/1939 (petrapau.de)
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) kam es am 25.03.2022 in Greifswald zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/1939 (petrapau.de)