Am 19.06.2020 erhielt die DITIB Zentralmoschee in Wittenberg einen Brief mit beleidigendem Inhalt. Der Brief wurde mit „anonym“ unterzeichnet. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Quelle: DITIB
Laut Bundestagsdrucksache 18/11128 kam es am 29.09.2016 in Wittenberg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentl. Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.