Laut Bundestagsdrucksache 19/3917 wurde am 02.06.2018 eine Moschee/Religionsstätte in Simmern/Hunsrück angegriffen. Der Fall wurde von den Polizeibehörden unter der Kategorie „Volksverhetzung“ registriert, dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet und als „islamfeindliche Straftat“ klassifiziert. Quelle: 1903917.pdf (bundestag.de)
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