Laut Bundestagsdrucksache 19/8854 kam es am 09.09.2018 in Nordenham zu einer islamfeindlichen Straftatauf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 19.08.2018 wurde die DITIB Moschee in Nordenham mit rassistischen Aufklebern versehen. Unbekannte Täter klebten an die Tür und die Fenster der Außenfassade Sticker mit den Schriftzügen „Ausländer raus“ und „Good Night Islamistic Pride“. Die Gemeinde benachrichtigte die Polizei. Diese nahm die Ermittlungen auf. Quelle: DITIB
Laut Bundestagsdrucksache 19/12981 kam es am 01.05.2019 in Nordenham zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB “ registriert und wurde keinem Phänomenbereich zugeordnet.
Laut Landestagsdrucksache Niedersachsen 17/0000 kam es am 27.06.2014 in Nordenham zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter „Bedrohung“ registriert. Der Fall wurde keiner politisch motivierten Kriminalität zugeordnet.
Am 09.09.2018 wurde die Selimiye-Moschee (DITIB) in Nordenham angegriffen. Unbekannte Täter beschmierten die Außenfassade mit schwarzer Farbe und einer roten Substanz. Sie sprühten auch den Spruch „Moschee, nein Danke“ auf eine Wand. Zudem bewarfen sie die Moschee mit den Gliedmaßen eines Schweins. Update 21.09.2019 Der Angriff wurde von Überwachungskameras gefilmt. Den Aufnahmen zufolge wurde die Tat von drei vermummte Personen ausgeübt. Nunmehr teilte die Staatsanwaltschaft der Moscheegemeinde mit, dass Ermittlungen zu der Tat eingestellt wurden. Der Angriff auf die Moschee bleibt daher unaufgeklärt.