Laut Bundestagsdrucksache 21/2705 kam es am 31.01.2025 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
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