Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) kam es am 26.03.2023 in Magdeburg zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Vorfall wurde unter der Kategorie “Volksverhetzung § 130 StGB“ und unter dem Phänomenbereich „Rechts“ registriert. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262
Am 28.03.2018 wurden auf der Straße vor der Moschee der Islamischen Gemeinde Magdeburg e. V Zettel mit beleidigenden Inhalten und Tiergliedmaßen gefunden. Die Polizei wurde verständigt.
Laut Bundestagsdrucksache 19/22886 kam es am 31.05.2020 in Magdeburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 23.03.2018 wurde die Islamische Gemeinde Magdeburg e.V. Opfer eines Moscheeangriffs. Unbekannte Täter sprühten Hakenkreuze in den Waschräumen der Moschee. Außerdem wurde in ähnlich großen Schriftzügen die Polizei beleidigt. Der Staatsschutz wurde eingeschaltet. Quelle