Laut Bundestagdrucksache 18/4269 kam es am 29.03.2014 in Konz zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gewaltdarstellung § 131 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet.
Die Albukhary Moschee des Islamischen Vereins Konz e. V. wurde am 31.07.2016 Ziel eines Angriffs. Gegen 23.05 Uhr wurde die in der Konzer Brunostraße bestehende Moschee von Unbekannten mit Steinen attackiert. Es kam zu einem Sachschaden in Höhe von ca. 1000 Euro, da Fenster, Fassade und Türen beschädigt wurden. Ein islamfeindlicher Hintergrund wurde nicht ausgeschlossen. Die Ermittlungen übernahm deshalb das Kommissariat für politisch motivierte Kriminalität des Polizeipräsidiums Trier. Quelle