Laut Bundestagsdrucksache 18/11128 kam es am 23.12.2016 in Köln zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „links“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/11128 kam es am 30.10.2016 in Köln zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.