Am 30.10.2023 kam es in Köln laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
In Köln kam es am 03.11.2023 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
Die Kölner DITIB Zentralmoschee erhielt im Mai zwei Drohbriefe mit rassistischen und islamfeindlichen Inhalten. Quelle: DITIB ADS – Bericht 2022
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) kam es am 24.06.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Köln. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/4618 (petrapau.de)
Am 14.10.2022 gingen bei der DITIB Zentralmoschee in Köln fünf E-Mails mit diskriminierenden und Beleidigenden Inhalten ein. Am 16.10.2022 folgte ein weiterer digitaler Brief mit ebenfalls islamfeindlichen Inhalten. Die Unbekannten Absender: innen äußern sich darin abwertend gegenüber dem Islam und die Muslime in Deutschland. Quelle: DITIB ADS – Bericht 2022 S. 17
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/5771) kam es in Köln am 07.11.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/5771