Laut Bundestagsdrucksache 19/148 kam es am 31.05.2017 in Ibbenbüren zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 19/148 kam es am 05.06.2017 in Ibbenbüren zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 01.06.2017 wurde die Baustelle der neuen Moschee der DITIB-Gemeinde in Ibbenbüren Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. In der Nacht zum Mittwoch wurden Schweineteile auf die Baustelle geworfen. Der Staatsschutz übernahm die Ermittlungen. Quelle