Laut Bundestagsdrucksache 19/24774 kam es am 31.07.2020 in Herford zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/24774 kam es am 24.07.2020 in Herford zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/24774 kam es am 03.07.2020 in Herford zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/22886 kam es am 19.06.2020 in Herdorf zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 27.06.2020 wurde ein Mann in Herdorf wegen Beschimpfung von Religionsgesellschaften festgenommen. Die Stadt Herdorf hatte der DITIB Zentralmoschee Herdorf die Erlaubnis für den öffentlichen Gebetsrufe erteilt. Der Mann hatte wochenlang während der Gebetsrufe mit einem Kochlöffel auf einen Topf geschlagen, um den Gebetsruf zu stören und um zu protestieren. Als die Gemeinde die Polizei alarmierte, wurde der Mann festgenommen. Am 19.06.2020 erhielt die DITIB Zentralmoschee in Herdorf einen Brief mit beleidigendem Inhalt. Quelle: DITIB
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 26.06.2015 in Herford zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „links“ zugeordnet.