Laut Bundestagsdrucksache 19/22886 kam es am 19.04.2020 in Hannover zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/20631 kam es am 03.01.2020 in Hannover zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/19328 kam es am 29.12.2019 in Hannover zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 08.03.2020 erhielt die Ahmaddiya Gemeinde in Hannover-Stöcken eine Bombendrohung per E-Mai. Die Gemeinde informierte die Polizei. Nach der Durchsuchung des Moscheegebäudes gab die Polizei Entwarnung. Den ersten Angaben zufolge hatte die Drohung einen rechtsradikalen Hintergrund. Die Polizei hat die Ermittlung aufgenommen. Quelle
Am 01.01.2020 gegen 22:00 Uhr wurde neben der Selimiye Moschee (IGMG) in Hannover-Misburg eine deutsche Ausgabe des Korans verbrannt. Die deutsche Übersetzung, die der Täter sich selbst besorgt hatte, zerriss dieser, bevor er die Seiten in Brand setzte. Gegen den Tatverdächtigen, einen 55-jährigen Mann, hat die Polizei ein Ermittlungsverfahren „wegen des Verdachts auf Störung der Religionsausübung“ eingeleitet.
Laut Landtagsdrucksache Niedersachsen 17/0000 kam es am 27.03.2014 in Hannover zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter dem Delikt „Diebstahl unter erschwerenden Umständen in/aus Boden-, Kellerräumen, Waschküchen von Fahrrädern“ registriert. Der Fall wurde keiner politisch motivierten Kriminalität zugeordnet.