Laut Bundestagsdrucksache 19/26358 kam es am 21.11.2020 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/26358 kam es am 21.10.2020 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/26358 kam es am 02.10.2020 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „religiöse Identität“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/26358 kam es am 19.08.2020 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 12.11.2020 erhielt die DITIB Muradiyet Moschee in Hamburg einen Brief mit rassistischem und islamfeindlichem Inhalt. Das Schreiben enthielt beleidigende und islamfeindliche Abbildungen und Aussagen. Die Polizei wurde benachrichtigt. Diese nahmen die Ermittlungen auf. Am 11.11.2020 erhielt die Muradiye Moschee in Duisburg ebenfalls einen Brief mit islamfeindlichem Inhalt. Quelle: DITIB
Am 23.10.2020 erhielt die Yeni Beyazit Moschee in Nobistor einen Brief mit rassistischem Inhalt. In dem Schreiben waren unter anderem beleidigende und islamfeindliche Abbildungen abgedruckt. Darüber hinaus beinhaltete der Brief rassistische Aussagen. Quelle