Am 01.02.2025 wurde die Hamburger Centrum Moschee zum Ziel einer Serie von Briefen mit islamfeindlichen Inhalten. Moscheen in Düsseldorf, Dortmund und Essen erhielten ein ähnliches Schreiben. Die Gemeinde hat den Fall der Polizei mitgeteilt. Quelle: Die Angaben der Gemeinde liegen #brandeilig vor.
Ahmet Sultan Moschee (DITIB) in Hamburg In der Nacht vom 31.12.2024 auf den 01.01.2025 ist ein Feuer auf dem Gelände der Sultan Ahmet Moschee ausgebrochen. Besucher der Moschee bemerkten den aufsteigenden Rauch gegen 22:50 Uhr. Zwei Carports und ein Pavillon standen vollständig in Flammen. Zudem wurden das Vordach der Moschee und ein angrenzendes Wohnhaus beschädigt. Die Löscharbeiten dauerten rund zwei Stunden an. Die Brandursache ist laut Polizei ungeklärt. Quelle: Brand beschädigt Moschee an Silvester – Ursache weiterhin unklar – IslamiQ
In Hamburg kam es am 05.10.2023 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/2989) kam es am 14.04.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Hamburg. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/2989
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) kam es am 04.06.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Hamburg. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/4618
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) wurde am 06.08.2022 die Imam-Ali-Moschee (IZH) in Hamburg Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Die Tat wurde unter der Kategorie “Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB” registriert und dem Phänomenbereich “Ausländische Ideologie” zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/4618