Am 04.08.2023 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/9262 in Fürth zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ festgehalten. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262
Am 06.08.2020 erhielt die DITIB Fatih Moschee in Fürth einen Drohbrief. Darin wurde der Moschee mit einem Brandanschlag gedroht. Neben der Bedrohung enthielt der Brief rassistische Beleidigungen. Der Brief war mit „NSE 2020“ unterzeichnet. Zwei Familien in Fürth sowie eine weitere DITIB Moschee in Wahlen erhielten Schreiben mit einem identischem Inhalt. Quelle