Laut der Berichterschtattung über „Moscheeangriffe in Deutschland“ kam es am 13.11.2016 in Dresden zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert. Quelle
Laut Bundestagdrucksache 18/11128 kam es am 05.10.2016 in Dresden zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 26.09.2016 wurde ein Sprengstoffanschlag auf die Fatih Moschee in Dresden verübt. Gegen 21.53 Uhr ereignete sich der Anschlag auf die Moschee des Dachverbandes der DITIB. Der Anschlag wurde mit selbstgebauten Rohrbomben ausgeführt. Während des Angriffes befand sich der Imam und seine Familie im Gebäudekomplex. Durch die Explosion wurde die Eingangstür nach innen gedrückt und der Eingangsbereich großflächig beschädigt. Der Imam, seine Frau und seine zwei Söhne blieben unverletzt. Der Täter, Nino K. (30 Jahre alt), wurde gefasst. Er wurde im August 2018 wegen versuchten Mordes, Herbeiführen von Sprengstoffexplosionen und ...