Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 02.07.2021 in Chemnitz zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 15.01.2021 kam es in der Chemnitzer Fatih-Moschee (DITIB) zu einem Brand. Ein Sperrmüllcontainer wurde in Brand gesetzt. Das Feuer griff auf alle drei Stockwerke der Moschee über. Es entstand ein großer Sachschaden. Verletzt wurde niemand. Ein Wohnhaus, auf das die Flammen ebenso übergriffen, wurde rechtzeitig evakuiert. Aufgrund der Schäden kann die Moschee für längere Zeit nicht genutzt werden. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Quelle: Brand an Moschee – Innenräume nicht mehr nutzbar – IslamiQ