Am 05.10.2023 erhielt die Al Salam Moschee in Celle einen Hassbrief mit islamfeindlichem und rassistischem Inhalt. Der Moscheevorstand wurde namentlich in dem Brief genannt, bei dem der ehemalige Vorsitzende einen Zusammenhang mit der Veranstaltung des Moscheevereins zum Tag der offenen Moschee am 03.10.2023 vermutet. Der Täter wurde ermittelt und das Ermittlungsverfahren wurde daraufhin eingestellt. In der Bundestagsdrucksache 20/11292 wurde der Fall unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 23.09.2021 in Celle zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 09.07.2015 in Celle zu einer islamfeindlichen Straftat auf die Zentrum Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Straftaten gg. Das Kriegswaffenkontrollgesetzes“ zu Straftaten registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „ausländische Ideologie“ zugeordnet.