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Nötigung in Geldern

Veröffentlicht am 09/02/2021 Dokumentationsnummer: NW20201024GEL

Laut Bundestagsdrucksache 19/26358 kam es am 24.10.2020 in Geldern zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Nötigung § 240 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.

WENN SIE INFORMATIONEN ZU DIESEM ANGRIFF HABEN, KÖNNEN SIE UNS KONTAKTIEREN
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Ort Geldern
Angegriffene Moschee -
Art des Angriffes -
Datum des Angriffes 24.10.2020
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe -
Verletzte -
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis -

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